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Jahresabschluss / betriebliche Steuererklärungen

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ls Unternehmer sind Sie entweder verpflichtet, einen handels- und/oder steuerrechtlichen Jahresabschluss oder eine Einnahmen-Überschussrechnung zu erstellen. Der Jahres-abschluss und die Einnahmen-Überschussrechnung zeigen Ihnen die genaue Situation aus dem Geschäftsjahr Ihres Unternehmens auf und sind zudem Bemessungsgrundlage für die Steuerfestsetzungen. Wir helfen Ihnen dabei, aus Ihren Abschlussergebnissen Möglichkeiten für die Zukunft herauszuarbeiten und Sie bei der Umsetzung zu begleiten. Gleichzeitig kümmern wir uns um die Erstellung Ihrer betrieblichen Steuererklärungen (Gewerbesteuer-, Körper-schaftsteuer- und Umsatzsteuererklärung).

Optional:

  • Jahresabschlusspräsentationen
  • Anhang
  • Lagebericht
  • Offenlegungen / Hinterlegungen
  • Jahresabschlusserstellung mit Plausibilitätsbeurteilung
  • Konsolidierter Jahresabschluss für Unternehmensgruppen
  • Kapitalertragsteueranmeldung
  • Antrag auf Freistellungsbescheinigungen gemäß § 48b EStG
  • Anmeldung Bauabzugsteuer

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